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Persönliche Betroffenheit und Mitwirkung
Die Beteiligung des Deliktsopfers im Strafverfahren ist ein kriminalpolitisches Dauerthema. Den Gesetzgeber hat dies zum Handeln veranlasst und so eröffnen sich dem Verletzten bei vordergründiger Betrachtung inzwischen eine Vielzahl von Mitwirkungsmöglichkeiten, die zuletzt im Jahre 2004 im Zuge des Opferrechtsreformgesetzes weiter ausgebaut wurden. Gleichwohl gelten die Belange des Opfers im Strafprozess als unterrepräsentiert, denn in der Praxis findet eine offensivere ...

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